Nachrichten

zurück zur Meldungsübersicht

Strenge Anbauregeln für Gentechnik in Deutschland
26. November 2004 zurück · Druckversion  

--------------------------------------------------------------------------------
Politik
Strenge Anbauregeln für Genpflanzen beschlossen

BERLIN. Die verschärften Vorschriften zum Anbau von Genpflanzen können rechtzeitig zur nächsten Aussaat in Kraft treten. Der Bundestag überstimmte am 26. November mit rot-grüner Mehrheit einen Einspruch der unionsdominierten Länderkammer gegen die Novelle des Gentechnikrechts. Der Weg für die neuen Regeln ist damit frei. Für Bauern und Verbraucher will Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) mit den Vorschriften 
„Schutz, Transparenz und Rechtssicherheit“ herstellen. Strenge Haftungs- und 
Anbauregeln sollen verhindern, dass herkömmlich oder ökologisch bewirtschaftete Felder durch Genpollen verunreinigt werden.

Mit der Novelle des Gentechnikrechts setzt Künast die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht um. Die zustimmungspflichtigen Teile hatte Rot-Grün wegen des Widerstands der Opposition herausgetrennt, damit der Bundestag das Gesetz mit Kanzlermehrheit beschließen konnte. Während Umwelt- und Verbraucherschützer den Gesetzentwurf begrüßten, warnte der Bauernverband wiederholt vor zu hohen Anforderungen an den Gentechnikanbau und riet den Landwirten unter diesen Bedingungen von dem Einsatz von Genpflanzen ab.

Gen-Bauern müssen künftig auch dann für die Verunreinigung anderer Felder 
mit ihren Pollen haften, wenn ein eindeutiger Verursacher in der Nachbarschaft 
nicht nachgewiesen werden kann. Wer seine Ernte dann beispielsweise nicht mehr als „gentechnikfrei“ vermarkten kann, kann alle in Frage kommenden Bauern auf Schadenersatz verklagen. In einem Anbauregister können Land- und Forstwirte sowie Imker grundstücksgenau herausfinden, ob in der Nähe Genpflanzen angebaut werden. Zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus dienen auch Mindestabstände sowie Vorschriften zur Sortenwahl und zur Nutzung natürlicher Pollenbarrieren, deren Einzelheiten aber noch in Rechtsverordnungen festgelegt werden müssen. /afp 
 
Links zum Thema:




Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Datum: Sa, 27. 11. 2004

zurück zur Meldungsübersicht

Liste zuletzt aktualisiert am: Dienstag, 31. Jänner 2012, 14:23